für Bauherren
Baustatische Prüfung
Das Bauen wird in Deutschland durch umfangreiche Gesetze und Verordnungen reglementiert - nicht immer zur Freude der Bauherren / Bauherrinnen.
Zweck der Regelungen ist die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der öffentlichen Sicherheit.
Beim Bauen sind - aus öffentlicher Sicht - neben der umwelt- und nachbarlich verträglichen Gestaltung insbesondere die Standsicherheit und der Brandschutz wesentliche Anforderungen, die das Bauwerk erfüllen muss. Darüber hinaus werden Anforderungen an den Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz gestellt.
Die Sicherstellung der Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes hat einen so hohen Stellenwert, dass der Gesetzgeber in der jeweiligen Landesbauordnung für Bauwerke ab einer bestimmten Kategorie eine von den Planern unabhängige Überprüfung der für die Standsicherheit wesentlichen Bauteile zwingend vorschreibt. Dies beinhaltet die
Prüfung der erforderlichen bautechnischen Nachweise (Berechnungen, Bescheinigungen, Pläne) und schließt die
stichprobenartige Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle
verpflichtend mit ein.
Landesbauordnung
§ 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2
sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass sie die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung sowie die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden. Dies gilt
entsprechend für die Änderung ihrer Benutzung und ihren Abbruch.